Basisinformationen

Lesen Sie hier grundlegende Informationen bezüglich der Voraussetzungen für eine Scheidung und die derzeitige Trennungssituation nach.

Abschnitte:

Voraussetzungen der Scheidung
Situation der Trennung
Dauer und Folgesachen

Situation der Trennung

Die Wohnung muss also so sein, dass ein zufällig vorbeikommender objektiver Zeuge anhand dieser Umstände erkennen müsste, dass die Ehegatten tatsächlich innerhalb einer Wohnung getrennt leben, wie sie behaupten.

Die Ehegatten sollen Einigkeit herbeigeführt haben über den Ehegattenunterhalt, die Wohnung, und den Unterhalt. Sofern Kinder vorhanden sind, soll.die Regelung über das Sorgerecht, das Umgangsrecht und den Kindesunterhalt getroffen werden.

Es bleibt die Frage, ob die Ehewohnung von einer der Parteien weiter alleine bewohnt werden soll. Insoweit ist auch der Vermieter der Wohnung zu informieren, schon weil der andere Ehegat-te der die Wohnung nicht mehr bewohnt im Außenverhältnis zum Vermieter für die Miete weiter haftet.

In einvernehmlichen Scheidungen genügt ein Rechtsanwalt, der nur eine Partei vertreten darf.

Will die andere Partei ebenfalls geschieden werden, besteht kein Streit zu den Folgesachen, so können die erheblichen Kosten für einen zweiten Anwalt gespart werden, man spricht im Volksmund von dem so genannten “Einspänner”.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Gliederungspunkten zu den Folgesachen:

Man stelle sich das Scheidungsverfahren als Rahmenverfahren vor, ähnlich einer Kommode mit Schubladen, die dann bildlich gesprochen die Folgesachen darstellen. Diese “Schubladen” werden aber in dem “Rahmengeschehen einer Scheidung” nur dann aufgezogen und bearbeitet, wenn entsprechende Anträge von einer der Parteien bei Gericht zu einem Folgesachenverfahren gestellt werden.

Ob das Scheidungsverfahren, wie einzelne Folgesachen auch, streitig ausgetragen werden, daraus resultiert im Wesentlichen die Dauer des gesamten Verfahrens, so wie auch die Kosten eines solchen Scheidungsverfahrens naturgemäß höher sind, wenn über einzelne Folgen noch gestritten wird.

Man kann es auch einfach so ausdrücken, je intensiver ein Streit bei Gericht zwischen den Ehe-gatten geführt wird, umso länger dauert ein Scheidungsverfahren und umso teurer wird das Gan-ze dann schlussendlich auch für beide Parteien.

Die Dauer eines normalen Scheidungsverfahrens, ohne Streit also, beträgt statistisch betrachtet so etwa 6 – 12 Monate. Ein streitiges Verfahren kann sich mehrere Jahre hinziehen und über die Einholung von Sachverständigengutachten etwa zu dem Verkehrswert eines Hauses mehrere tau-send Euros verschlingen.

Als Folgesachen sind denkbar:

  • Ehegatten und Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich, auch Vermögensauseiandersetzung
  • Wohnung
  • Der Versorgungsausgleich muss als einzige Folgesache von Amts wegen im Normalfall durchgeführt werden.